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Zurück Neuer Laufzeitenfonds "3 Banken Energiewende 2030/2"

Zeichnungsfrist 15.05.2023 bis 02.07.2023

Neuer Laufzeitenfonds "3 Banken Energiewende 2030/2"

Am 15.05.2023 startet die Zeichnungsfrist für unseren neuen Laufzeitenfonds "3 Banken Energiewende 2030/2". Ein Kauf ist bis einschließlich 02.07.2023 möglich, der Fondsstart erfolgt am 03.07.2023.
Quelle: Shutterstock
Die sogenannte Energiewende wird das Thema des laufenden Jahrzehntes – und damit auch eine attraktive Investmentstory. Die Energiewende ist ein zentraler Faktor, um das langfristige Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Getragen wird das Thema von zwei Treibern: Die sichtbaren Folgen der Klimaveränderung und die aktuelle Neuausrichtung aufgrund der Geopolitik (Russland). Wir verfolgen  einen breiter gefassten Investmentansatz, halten uns Möglichkeiten offen und wollen Klumpenrisiken aufgrund eng gefasster Themen und Branchen vermeiden. Wir investieren in fünf Themenbereiche, um Risiken zu streuen und die Gesamtprozesskette des Energiethemas breit diversifiziert abzudecken.​​​





Das Fondskonzept:
  • ​​​​​​​Globaler Aktienlaufzeitenfonds mit thematischem Ansatz auf Ebene Energiewende
  • Internationaler Ansatz - im Vergleich zu einer breiten "Weltindexveranlagung" wird eine höhere Europa-Gewichtung angestrebt.
  • Wir suchen nach attraktiven Geschäftsmodellen und streuen unsere Investments auf etwa 50 bis 70 Einzeltitel.
  • Klumpenrisiken aufgrund eng gefassten Themen und Branchen sollen durch dieses Konzept vermieden werden.
  • Neben vielen großkapitalisierten Unternehmen werden auch kleiner kapitalisierte Titel beigemischt.
  • Wir investieren in folgende fünf Themenbereiche, um Risiken zu streuen und die Gesamtprozesskette des Energiethemas breit diversifiziert abzudecken:
    • Erneuerbare Energien
    • Mobilität
    • Energie sparen
    • Recycling & Kreislaufwirtschaft
    • Innovation & Technologie
Der Fonds ist ein Artikel 8 Fonds gemäß Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088.

Nähere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.

 

3 Banken Energiewende 2030/2 - Präsentation

3 Banken Energiewende 2030/2 (R) - Basisinformationsblatt

3 Banken Energiewende 2030/2 (I) - Basisinformationsblatt

3 Banken Energiewende 2030/2 - Prospekt

3 Banken Energiewende 2030/2 - Interview Fondsmanager

3 Banken Energiewende 2030/2 - Termsheet

3 Banken Energiewende 2030/2 - Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

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Disclaimer

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Die getätigten Aussagen und Schlussfolgerungen sind unverbindlich und genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse der Anleger hinsichtlich Ertrag, Risikobereitschaft, finanzieller und steuerlicher Situation. Eine Einzelberatung durch eine qualifizierte Fachperson ist notwendig und wird empfohlen.

Vor einer eventuellen Entscheidung zum Kauf der in dieser Publikation erwähnten Investmentfonds sollte das Basisinformationsblatt (BIB) im aktuellen Prospekt/Informationsdokument gem. § 21 AIFMG, als alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Investmentfondsanteilen durchgelesen werden. Das Basisinformationsblatt (BIB) sowie die veröffentlichten Prospekte/ Informationsdokumente gem. § 21 AIFMG der in dieser Publikation erwähnten Fonds in ihrer aktuellen Fassung stehen dem Interessenten in deutscher Sprache auf dieser Website sowie den Zahlstellen des Fonds zur Verfügung. Zu beachten ist weiteres, dass in der Vergangenheit erzielte Erträge keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zulassen. Die dargestellten Wertentwicklungen berücksichtigen keine Ausgabe- und Rücknahmegebühren sowie Fondssteuern.

Im Rahmen der Anlagestrategie von Investmentfonds kann auch überwiegend in Anteile an Investmentfonds, Sichteinlagen und Derivate investiert werden. Investmentfonds können aufgrund der Portfoliozusammensetzung oder der verwendeten Portfoliomanagementtechniken eine erhöhte Wertschwankung (Volatilität) aufweisen. In von der FMA bewilligten Fondsbestimmungen können auch Emittenten angegeben sein, die zu mehr als 35 % im Fondsvermögen gewichtet werden können. Marktbedingte geringe oder sogar negative Renditen von Geldmarktinstrumenten bzw. Anleihen können den Nettoinventarwert von Investmentfonds negativ beeinflussen bzw. nicht ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken.

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